GUTACHTEN
In unserer Praxis werden Gutachten für eine Vielzahl von Antragstellern erstellt, mit einem besonderen Fokus auf Begutachtungen für private Unfallversicherungen.
Als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie wird Dr. Andreas Scherrer in der Regel direkt von gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen als Gutachter beauftragt. Die Beurteilung der Folgeschäden erfolgt dabei gemäß der sogenannten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).
Bitte beachten Sie, dass diese Gutachtertätigkeit unabhängig von der kassenärztlichen Versorgung ist. Sämtliche Untersuchungen, Befunderhebungen und Stellungnahmen können nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Wenn Sie ein privates Gutachten benötigen, informieren Sie uns bitte im Voraus, da die entsprechenden Untersuchungen ebenfalls nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden dürfen. Da private Versicherungen im Allgemeinen nicht verpflichtet sind, den Nachweis einer Schädigung zu erbringen, ist es ratsam, vor einem Rentenantrag oder der Meldung eines Versicherungsschadens alle relevanten Befunde gründlich zusammenzustellen.
Unsere Praxis unterstützt Sie gerne bei Fragen rund um die Gutachtertätigkeit. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass diese Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden können.

GUTACHTEN FÜR DAS SOZIALGERICHT
- Streitigkeiten beim Schwerbehindertenrechts (hier wird die GdB = Grad der Behinderung bestimmt)
- Rentenablehnung oder Renten Streitigkeiten (Erwerbsunfähigkeitsrente oder eventuell Berufsunfähigkeitsrente)
- Streitfälle im Rahmen eines Rehabilitationsantrages (Kur, etc.)

GUTACHTEN AUF VERANLASSUNG VON VERSICHERUNGEN
- Haftpflichtschäden: Hier veranlasst die Versicherung ein Gutachten, um einen entstandenen Körperschaden festzulegen.
- Unfallversicherungsschäden (Begutachtung in der privaten Unfallversicherung): Wenn ein Versicherter eine Unfallversicherung hat, kann er bei einer Dauerschädigung bei seiner Versicherung einen Schaden melden, allerdings sollte dieser Schaden ausführlich nachgewiesen werden. Die Versicherung beauftragt dann einen Arzt mit der entsprechenden Gutachtenerstellung. Nach entsprechender Einstufung kann dann prozentual aus der Versicherungssumme eine Geldleistung der Versicherung in Anspruch genommen werden. Gliedertaxe.
- Private Berufsunfähigkeitsversicherung: Auch hier handelt es sich um privat abgeschlossene Versicherungen, die von Fall zu Fall verschiedene Bedingungen aufweisen können. Bei einer Begutachtung gibt die Versicherung Fragestellungen vor, die dann nach rechtlichen Gesichtspunkten beantwortet werden müssen. Eine volle Berufsunfähigkeit liegt erst vor, wenn über 50 % Berufsunfähigkeit vorliegt.
- Private Pflegeversicherung: Auch hier muss zunächst ein Antrag gestellt werden und die Versicherung erlässt dann den Gutachtenauftrag an einen entsprechenden Facharzt.

GUTACHTEN FÜR DIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG
Gutachten zur Erlangung der Rente, d.h. vorgezogene Rente vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters.

GUTACHTEN ÜBER FAHRERLAUBNISBEWERBER
Wenn ein Bewerber besondere Erkrankungen aufweist, kann es möglich sein, dass eine entsprechende Begutachtung verlangt wird, meist müssen die Kosten hierfür vom Patienten getragen werden.

GUTACHTEN ZUR BEURTEILUNG DER WEHRDIENSTFÄHIGKEIT
Hier handelt es sich um Gutachten, die meist von den Kreiswehrersatzämtern in Auftrag gegeben werden. Wird vom Patienten selbst ein Attest zur Vorlage beim Kreiswehrersatzamt gewünscht, müssen die anfallenden Kosten auch vom Patienten selbst getragen werden.

GUTACHTEN FÜR BERUFSSTÄNDISCHE VERSORGUNGSWERKE
Gewisse Patienten sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sondern sie haben private Rentenversicherungen abgeschlossen. Auch hier werden Gutachten vom Versicherungsträger in Auftrag gegeben.

GUTACHTEN BEI BERUFSKRANKHEITEN
Bei einigen Berufen können Berufskrankheiten entstehen, die dann im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung nachgewiesen werden müssen. Auch hier müssen ausführliche Recherchen erbracht werden und alle Unterlagen müssen dem Gutachter vorgelegt werden.

GUTACHTEN IN DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG (BERUFSGENOSSENSCHAFT)
Fast alle Berufstätigen sind über die Berufsgenossenschaft bei Unfällen während der Arbeitszeit versichert. Wenn ein Unfall eintritt wird –je nach Schweregrad- die Behandlung entweder von der Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft übernommen. Bei größeren Unfällen wird die gesamte Behandlung von der Berufsgenossenschaft übernommen. Berufsunfälle müssen über bestimmte Ärzte, die von der Berufsgenossenschaft festgelegt werden, untersucht und eventuell behandelt werden. Es handelt sich hierbei um D-Ärzte (=Durchgangsarzt)